Nach dem Beurkundungstermin

Nach dem Beurkundungstermin wird die Urkunde ausgefertigt, d.h. es werden Anträge bei dem Grundbuchamt gestellt, Löschungsunterlagen sowie erforderliche behördliche Genehmigungen oder Negativzeugnisse (z.B. das ein Vorkaufsrecht nicht ausgeübt wird) eingeholt und der Kaufvertrag den zuständigen Stellen, insbesondere dem Finanzamt – Grunderwerbsteuerstelle – angezeigt.

Sie bekommen dann Abschriften des Kaufvertrages und werden über den weiteren Vollzug informiert.

Wenn die erforderlichen Schritte abgeschlossen sind, erhalten Sie vom Notariat eine Mitteilung, dass die Voraussetzungen zur Kaufpreisfälligkeit vorliegen, mit der weiteren Information, wie genau der Kaufpreis zu zahlen ist.

Nach dem Erhalt des Kaufpreises, sollten Sie als Verkäufer dies dem Notar schriftlich bestätigen, damit die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch auf den Käufer vom Notar beantragt werden kann.

Zum Abschluss des Verfahrens erhalten die Vertragsparteien noch eine Nachricht vom Grundbuchamt über die erfolgte Umschreibung und der Käufer noch einen Grundbuchauszug.

Die Schlüsselübergabe steht bevor, was muss ich tun?

Am Tag der Schlüsselübergabe sollten Sie die Zählerstände (z.B. für Wasser, Strom, Gas etc.) ablesen und diese in einem gemeinsamen Übergabeprotokoll festhalten. Die entsprechenden Versorgungsbetriebe (z.B. Stadtwerke) sind über den Besitzwechsel und die Zählerstände zu informieren.

Soweit eine Ablesung der Zählerstände durch den Versorger selbst erfolgen soll, ist der Termin mit diesem frühzeitig abzustimmen.

Natürlich müssen auch bestimmte offizielle Stellen von ihrem Wohnortwechsel informiert werden (z.B. Meldebehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung, Telekom etc.) und auch alle Bekannte und Verwandte.

Sinnvoll ist es, sich rechtzeitig um einen Nachsendeauftrag zu kümmern, bis sich alles „eingelaufen“ hat.